Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen möchten, ist es empfehlenswert, sich dafür professio­neller Hilfe zu bedienen. Ein Makler kann Ihre Liegenschaft mit dem richtigen Preis bewerten und ein Exposé erstellen, das Ihr Eigentum in das perfekte Licht rückt. Ein Makler erspart Ihnen weiters die Zeit für Vermarktung und Besichtigungen. Dessen Honorar, das sich auf bis zu 3 % vom Kaufpreis zzgl. Umsatzsteuer beläuft, ist deshalb gut investiert. Holen Sie sich definitiv Rat vom Makler sowie einem Rechtsanwalt, der auch für Sie das Kaufanbot vorbereiten bzw. überprüfen kann, ein.
Ein unterschriebenes Kaufanbot ist bereits bindend für beide Seiten, es sollte daher ordentlich verfasst sein und die wichtigsten Punkte bedenken. Im Kaufanbot geht es nämlich nicht nur um Kaufobjekt, Kaufpreis und Parteien des Vertrages, obwohl das natürlich die wichtigsten Punkte sind, sondern es sind noch wesentlich mehr Dinge zu beachten. Dabei spielen diverse, teils landesspezifische, Gesetze eine Rolle. Ausgehend davon kann es zB. sein, dass nicht jede Person eines jeden Staates ein Objekt in Österreich erwerben darf bzw. können manche Grundstücke nur von Personen mit bestimmten Qualifikationen erworben werden. Das sollte ebenso vor Abschluss eines Kaufanbots beachtet werden. Dafür ist die anwaltliche Unterstützung eigentlich unumgänglich. Ohne grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufvertrages kann der Käufer das Eigentum nicht im Grundbuch eintragen lassen und ob diese Voraussetzungen vorliegen, kann für Sie der Anwalt bereits im Vorfeld überprüfen.
Gerade in Tirol ist weiters auch die Freizeitwohnsitzproblematik sehr groß. Nur Liegenschaften mit aufrechtem Freizeitwohnsitzbescheid dürfen zu Freizeitwohnsitzzwecken veräußert werden. Dies sollte ebenso bei der Wahl des Käufers bedacht werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass nur Personen, die eine Finanzierung von der Bank bekommen bzw. selbst ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben, das Kauf­anbot unterfertigen. Lassen Sie sich daher bereits vor Ihrer Unterschrift auf dem Kaufanbot die Finanzierungszusage der Bank bzw. die entsprechenden Mittelherkunftsnachweise vorlegen. Auch wenn ein Immobilienmakler oder Rechtsanwalt im Vorfeld involviert ist, sollte dieser Punkt zu Beginn geklärt sein. Der Käufer muss gegenüber dem Vertragserrichter und auch gegenüber der Treuhandbank jedenfalls derartige Nachweise führen. Liegen diese früher vor, kann Ihnen das nur helfen, die richtige Wahl zu treffen.
Die Advocatur Böhler unterstützt Sie gerne beim Verkauf Ihrer Liegenschaft, berät Sie dazu in allen rechtlichen Belangen und erstellt für diesen Vorgang sowohl das Kaufanbot als auch den Kaufvertrag.

Advocatur Böhler
Dr. Theresa Böhler
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