Je näher der Sommer rückt, desto mehr Lust bekommt man, dem Alltag zu entkommen und sich in den entspannenden Urlaub zu verabschieden. Dabei sind Flugreisen sehr beliebt. Doch was ist, wenn ich den gebuchten Flug nicht wahrnehmen kann? Kann ich diesen umbuchen? Was kostet die Umbuchung? Diese Fragen sind nicht pauschal zu beantworten. Je nach Fluggesellschaft und gebuchtem Tarif wird eine Umbuchung möglich sein oder auch nicht. Ob eine Umbuchung mit Kosten verbunden ist oder nicht, hängt auch von der Airline ab und steht im Zusammenhang mit der Zeit zwischen Umbuchung und geplantem Flug. Bestenfalls erkundigen Sie sich vor Ihrer eigentlichen Buchung, wie die Bedingungen für eine allfällige Umbuchung geregelt sind.
Nun ist es bei manchen Airlines so, dass unterschiedliche Umbuchungsgebühren verrechnet werden, je nachdem welcher Tarif gewählt wird. Dies nahm ein zur Verbandsklage nach § 29 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) berechtigter Verband zum Anlass, eine Klage anzustreben. Die Klägerin beanstandete zusammengefasst, dass die Umbuchungsgebühren über den tatsächlichen Kosten der Airline liegen würden und dass dies nicht richtig sei und verwies dazu auf die jüngste­ Rechtsprechung betreffend Kreditbearbeitungsgebühren und stützte die Klage unter anderem auf Intransparenz iSd § 6 Abs. 3 KSchG und auf eine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Der Oberste Gerichtshof (OGH) kam in seinem Urteil vom 26.02.2026 (2 Ob 202/25g) zu dem Ergebnis, dass Intransparenz nicht vorliege, da die im jeweiligen Tarif anfallenden Umbuchungsgebühren klar und deutlich angeführt wurden. Auch kam der OGH zu der Erkenntnis, dass unterschiedliche Entgelte für die Umbuchung eines Fluges, die sich aus verschiedenen Tarifen einer Fluggesellschaft ergeben, normalerweise nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB sind, da die Fluggesellschaft zum Buchungszeitpunkt nicht die wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Umbuchung abschätzen könne und eine Umbuchung keine Leistung ist, die mit der Erfüllung der Hauptleistung im Zusammenhang stehe, da der Kunde den eigentlichen Flug konsumieren könnte.
Da die Umbuchungsmöglichkeiten jedoch bei jeder Gesellschaft anders gehandhabt werden, schadet eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit keinesfalls.

Bei rechtlichen Fragen können Sie sich gerne an die Advocatur Böhler wenden.

 

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