Thema des letzten Artikels war Schimmel in der Wohnung aus Verschulden des Vermieters. Anknüpfend daran handelt dieser von Mietrecht und Schadenersatzansprüchen vorwiegend zugunsten des Vermieters.
Fraglich ist, wer für Wohnungsschäden, sowohl bei Auszug als auch während eines aufrechten Mietverhältnisses, haftet. Für einige ist der Vermieter verantwortlich, für andere wiederum der Mieter und manchmal handelt es sich nicht um Schäden, denn die gewöhnliche Abnutzung muss nicht vom Mieter ersetzt werden.
Um das zu überprüfen, muss man wissen, welches Gesetz dem Mietvertrag zugrunde liegt – MRG (Mietrechtgesetz) vollumfänglich oder nur teilweise oder keine Anwendung. Im Vollanwendungsbereich des MRG sind die Erhaltungsverpflichtungen durch den Vermieter ganz klar definiert. Fällt der Mietvertrag jedoch in den Anwendungsbereich des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) bzw. kommt das MRG nur teilweise zur Anwendung, so können individuelle Regelungen getroffen werden und dann ist für die Antwort auf die Haftungsfrage zusätzlich der Mietvertrag relevant.
Ganz klar ist, dass der Mieter für mutmaßliche und selbst verschuldete Schäden alleine verantwortlich ist und diese dem Vermieter ersetzen muss. Hingegen ist der Mieter für eine gewöhnliche Abnützung, wie abgewetzte Türstöcke, vergilbte Wände, kleine Kratzer im Boden etc. nicht haftbar. Aber der Mieter muss das Miet­objekt natürlich pfleglich und sorgfältig behandeln. Dazu gehören auch einige Erhaltungsverpflichtungen durch den Mieter. Er muss keine kostspieligen Reparaturen und Wartungen übernehmen, aber er hat die Verpflichtung, die Einrichtung und das mitgemietete Mobiliar zu pflegen und ordnungsgemäß zu reinigen (Heizkörper entlüften, Siphon reinigen, Fugen erneuern, Maschinen entkalken etc.). Geht der Mieter nämlich seiner Verpflichtung nicht nach und kommt es deshalb zum Schaden, dann kann die Haftung dafür durchaus auf den Mieter übergehen.
Für den Vermieter ist es wichtig, einen ordentlichen Mietvertrag vorliegen zu haben. Dieser sollte nicht aus einer Vorlage im Internet stammen, sondern von einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden, damit alles klar definiert ist. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Mieter. Wenn in weiterer Folge ein Schaden auftritt, empfiehlt die Advocatur Böhler dem Vermieter, sich zuerst rechtlichen Rat einzuholen, bevor es zu einem Streit kommt.
Die Advocatur Böhler erstellt Ihnen gerne einen Mietvertrag und berät Sie rund um das Thema Mietrecht und Schadenersatz.

 

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Advocatur Böhler
Dr. Theresa Böhler
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