Der Frühling lockt die Radfahrer:innen auf die Straßen. Was wir beherzigen sollten, damit alle sicher durch die Saison kommen.
Das Auto stehen lassen und mit dem Rad in die Arbeit, zum Einkaufen oder Eisessen? Herrlich. „Wenn nur die rücksichtslosen Autofahrer:innen nicht wären“, schränken Radler:innen da schnell ein. „Können die nicht aufpassen?“, schimpfen die Autofahrer:innen. Nicht selten herrscht im Straßenverkehr ein richtiggehendes Hickhack. Das muss nicht sein. Wenn wir gegenseitig Rücksicht nehmen und ein paar Regeln beachten, kommen alle sicher und entspannt ans Ziel. Entspannter läuft dann unter Umständen auch der Dienst für die Polizei, denn mit den Unstimmigkeiten zwischen Zwei- und Vierradfahrer:innen haben auch die Beamten keine Freude. Chef-Insp. Josef Feyersinger, Verkehrsreferent des Bezirkspolizeikommandos Kitzbühel, und der Kommandant der Polizeiinspektion St. Johann, ChefInsp. Gerhard Rudolf, rufen zum Saisonstart die wichtigsten Regeln in Erinnerung und informieren über neue Bestimmungen.
Neu: Der E-Scooter braucht einen Blinker
Neu ist, dass E-Scooter mit 1. Mai 2026 vor dem Gesetz nicht mehr als „Freizeitgerät“, sondern als Verkehrsmittel behandelt werden. Das heißt: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen, es darf kein großes Gepäckstück transportiert werden und das Fahren auf Gehsteigen ist verboten. Außerdem müssen E-Scooter ab sofort mit einem Blinker am Lenker ausgestattet sein und dafür auch nachgerüstet werden. Auch eine Bremse und Licht – vorne weiß, hinten rot – muss fix verbaut sein. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt bei 25 km/h, die Motorleistung darf nun jedoch nicht mehr als 600 Watt betragen. „Für normale, klassische E-Scooter ändert sich dabei meist wenig“, weiß Josef Feyersinger. „Aber der Blinker muss jetzt sein.“ Ausgenommen seien „Micro-Scooter“, die mit Muskelkraft angetrieben werden – und auch Skateboards. Beide dürfen und müssen auf dem Gehsteig gefahren werden.
Immer wieder führt die Polizei Schwerpunkte durch, heuer werden sie aufgrund der Neuregelung bei E-Scootern wohl noch verstärkt. Im Fokus: ihre Ausstattung und maximale Geschwindigkeit. „Wenn ein 15-Jähriger mit einem frisierten E-Scooter auf dem Weg ist, fährt er mit einem Kraftfahrzeug, das muss den Leuten klar sein. Für uns ist der Scooter dann ein Moped, das ohne Führerschein, ohne Zulassung und ohne Versicherung gefahren wird. Da setzt es Anzeigen, dass es nur so rauscht“, sagt Josef Feyersinger. Dabei gehe es freilich nicht darum, einzelnen Personen den Spaß zu verderben, sondern um ihren eigenen Schutz: „Ein E-Scooter hat keine Knautschzone, Unfälle können dramatische Folgen nach sich ziehen.“
Immer mit Licht?
Wie ist das eigentlich mit dem Licht, müssen auch Fahrräder immer damit ausgestattet sein? „Nein. Wenn man nur bei Tag und guter Sicht fährt, kann man auf das Licht verzichten“, weiß Gerhard Rudolf. Bei schlechter Sicht oder Dämmerung/Dunkelheit jedoch ist es ein Muss: Weiß vorne, rot hinten. Was jedes Rad immer haben muss, sind Reflektoren (weiß vorne, rot hinten, gelb an den Pedalen und Rädern) sowie eine Klingel oder Hupe. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Rennräder, aber auch sie müssen Licht und Reflektoren tragen, wenn man bei schlechter Sicht oder in der Dunkelheit unterwegs ist.
Mit dem Rad durch die Fußgängerzone?
In St. Johann ist das Radfahren in der Begegnungszone und auch in der Fußgängerzone grundsätzlich erlaubt. Durch den stark frequentierten Wochenmarkt zu düsen und dabei vielleicht auch noch ungeduldig zu klingeln, ist aber verboten. Denn: „Das, was grundsätzlich erlaubt ist und das, was die Situation hergibt, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe“, so Josef Feyersinger. Radfahrer:innen haben die Fußgängerzone in einer Weise zu passieren, in der sie niemand anderen gefährden, behindern oder gar verletzen. „Wie man das regelt, bleibt einem selbst überlassen. Aber wenn viel los ist, wie beim Wochenmarkt, macht es Sinn, abzusteigen und das Rad durch die Leute zu schieben“, rät der Inspektionskommandant. „Letztendlich geht es immer um die gegenseitige Rücksichtnahme, wie überall im Leben. Der Stärkere sollte auf den Schwächeren achtgeben.“
Fußgänger:innen gelten im Straßenverkehr als die schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf sie müssen Rad-, Scooter- und Autofahrer:innen ganz besonders achten. Doch auch Fußgänger:innen haben Pflichten: „Sie dürfen nicht den ganzen Platz für sich beanspruchen, der auch den anderen zusteht. Auch Fußgänger:innen haben Rücksicht zu nehmen“, mahnt Josef Feyersinger. Genauso, wie sich Radfahrer:innen nicht darauf verlassen dürfen, dass Autofahrer:innen auf sie achtgeben und ihrerseits Regeln zu befolgen haben. „Radfahrer:innen, die gegen die Einbahn fahren, kein Armzeichen geben, Kurven schneiden, auf dem Gehsteig fahren und ohne zu klingeln Passanten überholen … wir sehen das täglich, aber es sollte und darf so nicht sein, denn es macht das Miteinander im Verkehr schwierig“, so Gerhard Rudolf.
Er selbst ist in seiner Freizeit gerne mit dem Rad unterwegs. „Wenn man sich in gewissen Situationen in den Autofahrer hineinversetzt, nimmt das viel Spannung heraus. Das funktioniert umgekehrt natürlich genauso.“
Die häufigsten Unfälle mit dem Fahrrad seien übrigens auf nicht angepasste Geschwindigkeit in Verbindung mit zu wenig Erfahrung mit dem Sportgerät zurückzuführen, weiß Josef Feyersinger – und das gelte nicht nur für E-Bikes, sondern für alle Rad-Typen. Gerade im Frühling werden deshalb immer wieder Fahrtrainings angeboten, zum Beispiel am 9. Mai in Kitzbühel, sie unten.
In diesem Sinne: Lasst euch die Frühlingsbrise um die Nase wehen und allzeit gute Fahrt!
Doris Martinz
Gebote für Radfahrer:innen
• Auf der Straße fahren, der Gehsteig ist tabu.
• Bei schlechter Sicht bzw. Dämmerung/Dunkelheit mit Licht fahren.
• Reflektoren und Klingel sind ein Muss.
• Beim Abbiegen Hand- bzw. Armzeichen geben!
• Nicht gegen die Einbahn fahren!
• Beim Überholen von parkenden Autos sollte genügend Seitenabstand eingehalten werden, um Unfälle durch sich öffnende Türen zu vermeiden.
• Alkohollimit: 0,8 Promille
• Handyverbot: Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt verboten!
• Radfahrerinnen/Radfahrer sind – so wie alle anderen Verkehrsteilnehmer:innen auch – zu defensivem Fahren, insbesondere zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.
Helmpflicht auf einen Blick:
Fahrrad: bis 12 Jahre
E-Bike: bis 14 Jahre
E-Scooter: bis 16 Jahre
