Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Dem Arbeitnehmer (AN) sollte man vertrauen, aber als Chef muss man immer alles im Blick haben und sich dabei an Regeln und Gesetze halten. Dazu gehört unter anderem den AN über verschiedenste Gesetze zu informieren (aushangpflichtige Gesetze). Außerdem ist auch der Kollektivvertrag zur Verfügung zu stellen.

Ein AN muss einen Dienstvertrag oder zumindest einen Dienstzettel (gesetzlicher Mindestinhalt) erhalten. Der Dienstvertrag sollte idealerweise von einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden, denn dadurch können hinterher böse Überraschungen vermieden werden. Wenn Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber (AG) und AN nicht genau geregelt werden, führt dies später häufig zu Konflikten. Ein Rechtsanwalt wird den Unternehmer umfassend über sämtliche arbeitsrechtliche Belange informieren.
Ein wesentlicher Punkt ist es auch, klare Arbeitszeiten zu kommunizieren. Damit diese­ eingehalten und nachgeprüft werden können, sind Arbeitszeitaufzeichnungen sehr wichtig. Diese sollten vom AN unterschrieben übergeben werden. Schriftlichkeit geht vor Mündlichkeit. Dies gilt auch bei Urlaubsvereinbarungen. Hat der Betrieb generell in gewissen Zeiten geschlossen und soll der AN sich in dieser Zeit Urlaub nehmen, so muss dies klar festgehalten werden. Jeder Urlaub, den der AN von sich aus haben will, sollte mittels Urlaubszettel beantragt und genehmigt werden. Diese Dokumente sind tunlichst aufzubewahren. Ebenso sind Krankmeldungen, auch wenn es sich um Pflegeurlaub handelt einzufordern und aufzubewahren.
Jedes Monat hat der AG dem AN seinen Lohnzettel auszustellen. Darauf hat der AN ein Recht und gehört ebenso zu den Pflichten des AG wie bspw. Fixierung der Aufgaben und Ziele, Festlegung betrieblicher Regelungen, Entgeltzahlung, Schutz- und Fürsorgepflicht oder die Pflicht zur Gleichbehandlung.

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, hat ein AN – ganz egal wie – ein Recht auf ein einfaches Dienstzeugnis. Grundsätzlich wird ein solches jedoch nur auf Verlangen ausgestellt. Ein Recht auf ein qualifiziertes Dienstzeugnis gibt es nicht. Gerade bei ordentlichen Mitarbeitern ist ein solches sicher angebracht. Aber Vorsicht, gewisse Formulierungen sind nicht erlaubt, auch wenn sie auf den ersten Blick harmlos erscheinen.

Die Advocatur Böhler erstellt für Sie gerne einen Arbeitsvertrag und berät Sie vertrauensvoll in arbeitsrechtlichen Belangen.

 

 

 

Advocatur Böhler
Dr. Theresa Böhler
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